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   VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99   

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https://dejure.org/1999,8104
VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99 (https://dejure.org/1999,8104)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.12.1999 - VerfGH 38/99 (https://dejure.org/1999,8104)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 (https://dejure.org/1999,8104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 33

    Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB; § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG
    Gesetzlicher Richter/Einholung eines Rechtsentscheids/Mieterhöhungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Wärmebedarfsberechnung in der Mieterhöhung; Verfassungsverstoß bei Nichtvorlage zum Rechtsentscheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 15 Abs. 5 Satz 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 231
  • NJ 2000, 252
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Ob eine so weitgehende Erläuterungspflicht vom Zweck des § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG, dem Schutzbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen, geboten ist oder nicht das Interesse des Vermieters an baldiger Mieterhöhung durch zu strenge formale Anforderungen schon im Vorfeld eines etwaigen Rechtsstreits übermäßig beeinträchtigt, bedarf schon aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz und der Rechtssicherheit einer einfachrechtlich verbindlichen Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, zumal diese Frage unter den Gesichtspunkten des Rechts auf Eigentum und auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verfassungsrechtlich bedeutsam ist (vgl. BVerfGE 53, 352 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht lässt (vgl. BVerfGE 76, 93 ; ebenso Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).
  • LG Berlin, 23.03.1999 - 63 S 231/98
    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung wurde - soweit ersichtlich - vor dem Urteil derselben Kammer vom 5. März 1999 - 64 S 323/98 - (GE 1999, S. 575) weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum vertreten.
  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht lässt (vgl. BVerfGE 76, 93 ; ebenso Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).
  • LG Berlin, 05.03.1999 - 64 S 323/98
    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung wurde - soweit ersichtlich - vor dem Urteil derselben Kammer vom 5. März 1999 - 64 S 323/98 - (GE 1999, S. 575) weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum vertreten.
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00

    Auffassung des LG, wonach keine wirksame Mieterhöhungserklärung für

    Mit Beschluss vom 20. Dezember 1999 (VerfGH 38/99) hob der Verfassungsgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. März 1999 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 23. März 1999 auf und verwies die Sache an.
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der

    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt deshalb insoweit nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145, 164; BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen

    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt daher nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145 ; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).
  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01

    Notwendigkeit der Erläuterung eines Modernisierungszuschlags wegen

    Ob eine so weitgehende Erläuterungspflicht vom Zweck des § 3 Abs. 3 S. 2 MHG , dem Schutzbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen, geboten ist oder nicht das Interesse des Vermieters an baldiger Mieterhöhung durch zu strenge formale Anforderungen schon im Vorfeld eines etwaigen Rechtsstreits übermäßig beeinträchtigt, bedarf ... einer einfachrechtlichen verbindlichen Klärung ..., zumal diese Frage unter den Gesichtspunkten des Rechts auf Eigentum und auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verfassungsrechtlich bedeutsam ist" (GE 2000, 120, 121).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 165/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen mußte bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluß vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 95/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
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